Die Coronavirus Einreiseverordnung
- Die Coronavirus Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
- Ab Donnerstag, 3. März 2022 um 0:00 Uhr, gelten mit Inkrafttreten der „Dritten Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ keine Staaten oder Regionen mehr als Hochrisikogebiete.
Coronavirus Einreiseverordnung Deutschland
Die Coronavirus Einreiseverordnung entnehmen Sie bitte folgendem Link:
Einreisebestimmungen Österreich
Mit der 13. Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung gelten für die Einreise nach Österreich, unabhängig aus welchem Land die Einreise erfolgt, ab 22.02.2022 folgende Regeln:
- 3-G (Geimpft, Genesen oder Getestet) – Nachweispflicht bei Einreise aus sämtlichen Staaten.
- Unter 12-Jährige sind von der 3-G-Nachweispflicht ausgenommen
- Personen ohne 3G unterliegen der Registrierungspflicht und müssen bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses eine 10-tägige Quarantäne einhalten.
Detaillierte Informationen
https://news.wko.at/news/salzburg/oesterreich-verschaerft-einreisbestimmungen.html