Förderung von E-Lastenfahrrädern
E-Lastenfahrräder sind eine umweltfreundliche Alternative zum Auto, etwa wenn ein Händler regelmäßig Waren an seine Kunden in der Region ausliefern möchte. Ein neues Förderprogramm des Bundes unterstützt nun Unternehmen, Freiberufler, Kommunen, Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Vereine und Verbände, die sich ein Lastenfahrrad oder einen Lastenanhänger mit elektrischer Antriebs-Unterstützung anschaffen wollen.
Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger, die
- serienmäßig und fabrikneu sind,
- eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen und
- Transportmöglichkeiten bieten, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Nicht förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger, die
- für den Personentransport konzipiert sind oder
- für private Einsatzzwecke angeschafft werden sollen.
Gefördert werden 25 Prozent der Kosten für die Anschaffung (bis max. 2.500 Euro). Der Antrag muss vor der Bestellung gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html oder bei unserem Innovations- und Förderlotsen Lars Holstein.