Innovationsgutschein für kleine Unternehmen:
Forschung und Entwicklung werden gefördert
Der Innovationsgutschein unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe in Bayern mit weniger als 50 Beschäftigen, die mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen bzw. Innovationspartnern zusammenarbeiten und somit ihre Innovationskraft stärken. Es können bis zu drei Innovationsgutscheine innerhalb von 24 Monaten bewilligt werden.
Gefördert werden Leistungen externer Entwicklungs- oder Forschungseinrichtungen:
- Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts/Dienstleistungs- oder einer Verfahrensinnovation, z.B. technische Machbarkeitsstudien, Werkstoff- und Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik
- Umsetzungsorientierte Entwicklung und Forschungstätigkeiten, z.B. Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau und Design, Produkttest zur Qualitätssicherung
Es gibt zwei Varianten des Innovationsgutscheins:
Standard
- Zuwendungsfähige Ausgaben: 4.000 € bis max. 30.000 €
- Verfahren: einstufig (Antrag)
- Basis-Fördersatz: 40-60%
Spezial
- Zuwendungsfähige Ausgaben: 30.000 € bis max. 80.000 €
- Verfahren: zweistufig (Skizze und Antrag)
- Fest-Fördersatz: 50%
- Zusätzliche Auflagen: Der F&E-Dienstleister muss eine Hochschule oder vergleichbare außeruniversitäre Forschungseinrichtung sein
Wann kann mit dem Vorhaben begonnen werden?
- Das Vorhaben/die Beauftragung des FuE-Dienstleisters darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.
- Ein früherer Beginn ist nur nach Bewilligung eines zusätzlichen Antrags auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn möglich. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erfolgt auf eigenes finanzielles Risiko und eine etwaige Genehmigung begründet keinen Anspruch auf Förderung.
- Die Beauftragung des FuE-Dienstleisters muss schriftlich erfolgen.
Weitere Informationen: