Bis zu zwei Millionen Euro für Energiesparhilfen - Förderprogramm „Einsparzähler“ wird verlängert
Sie helfen mit Ihren Produkten oder Dienstleistungen Kunden dabei, Energie einzusparen? Holen Sie sich den Förderzuschuss aus dem Pilotprogramm „Einsparzähler“.
Unternehmen erhalten bis zu zwei Millionen Euro Zuschuss, wenn sie Kunden dabei helfen, ihren Energieverbrauch zu senken. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) verlängert das Pilotprogramm „Einsparzähler“ bis 2022.
Unterstützt werden insbesondere erfolgsversprechende digitale Plattformen und innovative Startups bei ihren nächsten Wachstumsschritten. Zudem werden größere Unternehmen bei umfangreichen Vorhaben gefördert.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen, die intelligente Systeme und Effizienz-Dienstleistungen für die Einsparung von Energie bei ihren Endkunden erproben wollen
- Unternehmen, Verbände und andere Akteure, die sich ambitionierte Energie-Einsparziele setzen und die Einsparungen unter Nutzung von Einsparzählern erreichen und nachweisen
Was soll eingespart werden?
- Die Anwendungsbereiche sind Strom, Öl, Biomasse, Wärme und Kälte
Wer sind die Endkunden, bei denen Energie eingespart werden soll?
- Private Haushalte, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, Industrie, Kommunen oder sonstige Kunden
Wie soll Energie eingespart werden?
- Zentral ist eine kostengünstige Lösung, die für den Kunden individuell optimal ist. Auf welchem Wege Energie eingespart wird, ist den Unternehmen überlassen. Ob sie Energie bei ihren Kunden einsparen, indem sie dort Betriebsabläufe oder individuelles Verhalten ändern, Anlagen austauschen oder auf andere Art und Weise Energie einsparen, ist unerheblich
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Der Energieverbrauch muss vor und nach Einbau des Einsparzählers ermittelt werden
- Die eingesparten Energiemengen müssen nachgewiesen und dargestellt werden, zum Beispiel anhand einer App
- Die Kunden müssen individuelle Tipps oder sonstige Hilfen zum Energiesparen erhalten
- IT-Sicherheit und Datenschutz muss gewährleistet werden
Wie wird gefördert?
- 25 % der Zuwendung werden ausgezahlt, nachdem die Nachweise der zuwendungsfähigen Kosten vorgelegt wurden
- 75 % der Zuwendung werden ausgezahlt, wenn die Energieeinsparungen nachgewiesen wurden
Die genaue Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Einsparung.
Detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen erhalten Sie beim Bundeswirtschaftsministerium. Der Berchtesgadener Land Förderlotse Lars Holstein unterstützt Sie gerne bei der Beantragung.
