Für einfachere und schnellere Genehmigungsverfahren
Änderung der Bayerischen Bauordnung
Seit 01. Februar 2021 ist eine Neufassung der Bayerischen Bauordnung gültig, die dazu beitragen soll, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Wesentliche Inhalte der Neufassung sind die Reduzierung und Neuberechnung der Abstandsflächen, die Erleichterung des Dachgeschossausbaus sowie die erweiterte Einsatzmöglichkeit des Baustoffes Holz. Ab 01. Mai 2021 werden zudem die rechtlichen Grundlagen für den digitalen Bauantrag geschaffen und eine Genehmigungsfiktion für Wohngebäude im vereinfachten Verfahren verwirklicht.
Die neue Bayerische Bauordnung sowie die wichtigsten baurechtlichen Regelungen sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter https://www.stmb.bayern.de/ eingestellt. Die gebräuchlichsten Vordrucke können kostenlos unter https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php abgerufen werden.
Zur Bauberatung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt gerne zur Verfügung. Beratungsleistungen können auch schon vor der Bauantragstellung in Anspruch genommen werden.