Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Azubis von heute sind die hochqualifizierten Fachkräfte von morgen – und damit die Zukunft unserer Wirtschaft. Die Corona-Krise stellt jedoch viele Ausbildungsbetriebe vor große Herausforderungen. Deshalb hat der Bund das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ ins Leben gerufen: Ziel ist es, die Ausbildung in kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern, den Fachkräftenachwuchs zu sichern und jungen Menschen auch in schwierigen Zeiten einen erfolgreichen Start ins Berufsleben zu ermöglichen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, die von der Corona-Krise erheblich betroffen sind und dennoch
- bestehende Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie),
- zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen bzw. erstmals ausbilden (Ausbildungsprämie plus),
- Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung) oder
- Auszubildende aus einem Unternehmen, das aufgrund der Pandemie Insolvenz anmelden musste, übernehmen (Übernahmeprämie; diese kann unabhängig von der Zahl der Beschäftigten beantragt werden).
Was bedeutet „erheblich betroffen“?
„Erheblich betroffen“ sind in diesem Zusammenhang Unternehmen, auf die mindestens eins der folgenden Kriterien zutrifft:
- 50% Umsatzrückgang in mindestens zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und Dezember 2020 (im Vergleich zu den Vorjahresmonaten),
- 30 % Umsatzrückgang in mindestens fünf zusammenhängenden Monaten zwischen April und Dezember 2020 oder
- mindestens ein Monat Kurzarbeit der Beschäftigten im Jahr 2020.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Die Bundesagentur für Arbeit erklärt auf ihrer Website, welche Prämien und Zuschüsse es gibt, welche Voraussetzungen Ihr Unternehmen dafür erfüllen muss und wie Sie einen Antrag stellen können: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
Die aktuell gültige, zweite Förderrichtlinie für das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3217.html