Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld gibt es für alle Mitarbeiter im Unternehmen außer für geringfügig Beschäftigte und Auszubildende. Der Resturlaub aus 2019 muss vollständig abgebaut sein und die Überstunden auf ein Minimum reduziert werden, d.h. mindestens auf den niedrigsten Stand in den letzten 12 Monaten.
- Informationen der Agentur für Arbeit zu Kurzarbeitergeld
- Leitfaden der Agentur für Arbeit zum Anzeigen von Kurzarbeit 239 KB
- Aktuelle Information zu Kurzarbeit von der Agentur für Arbeit218 KB
- BA-Antrag auf Kurzarbeitergeld147 KB
- BA Muster Arbeitsausfall146 KB
- Erleichterung für Betriebe mit Lieferengpässen hinsichtlich Kurzarbeit