- Kurzarbeit ist für Arbeitnehmer belastend, denn sie wissen nicht, wie lange der Zustand noch andauert. Kommunizieren Sie offen sobald Sie verbindliche Aussagen machen können.
- Während des Lockdowns wurde das Homeoffice für Bürojobs zum Mittel der Wahl. Langsam kehren die Mitarbeiter zurück, doch die Hygienevorschriften des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales müssen eingehalten werden. Es gelten 1,5 Meter Mindestabstand. Reinigungsintervalle müssen angepasst und Raumkapazitäten genutzt werden. Die Kombination aus Homeoffice und Anwesenheit im Büro kann eine praktikable Lösung sein. Starten Sie eventuell mit einzelnen Büro-Anwesenheitstagen. Weitere Möglichkeiten sind Schichtsysteme. Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind weiterhin virtuell oder in Kombination mit persönlichen Treffen möglich.
Mehr Informationen dazu: www.bmas.de - Homeoffice kann in Ihrem Unternehmen möglicherweise zum Langzeitmodell werden. Weil es Mitarbeitern mehr Flexibilität garantiert. Oder Platz spart. Auch wenn Sie Präsenzzeiten und Homeoffice kombinieren: Treffen Sie in jedem Fall eine gesonderte Betriebsvereinbarung zum Homeoffice.
- Bereits genehmigter Urlaub kann ohne gegenseitige Einverständniserklärung weder vom Arbeitgeber zurückgenommen noch vom Arbeitnehmer zurückgegeben werden. Grundsätzlich sind die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Allerdings kann der Arbeitgeber wegen „dringender betrieblicher Belange“ Urlaub anordnen.
- Bevor Sie Ihre oft lange gesuchten qualifizierten Fachkräfte kündigen müssen: Nutzen Sie abseits der Kurzarbeit noch andere Möglichkeiten, zum Beispiel:
- unbezahlter Urlaub, manchmal als ganzes Sabbatical
- anteilsmäßig mehr Urlaub, dafür weniger Gehalt
- Teilzeitmodelle, Reduktion von Stunden
Streben Sie grundsätzlich eine einvernehmliche Lösung an. Und kommunizieren Sie regelmäßig, ehrlich und transparent!