Versicherungsschutz im Homeoffice
„Der Arbeitgeber, dessen Mitarbeiter vom Homeoffice aus arbeiten können, hat es gut. Er kann dies, wenn der Arbeitsvertrag diese Möglichkeit eröffnet - anordnen oder sonst im Rahmen einer Verständigung dies mit seinen Mitarbeitern für diese außergewöhnliche Situation einrichten und sich mit ihnen darauf einigen.“
Geschäfts-/Inhaltsversicherung, Sachversicherung
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel) für die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung (Betriebsvermögen) nur innerhalb des Versicherungsortes (Betriebsgrundstück/-gebäude/-räume des Versicherungsnehmers).
Welche Möglichkeiten gibt es, den Versicherungsschutz auf das Homeoffice zu erweitern?
- zu vereinbarende Klausel: Mitversicherung im Rahmen der abhängigen Außenversicherung z. B. „.. für versicherte Betriebseinrichtungen und Waren besteht bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze in Höhe von …€ Versicherungsschutz auch außerhalb des Versicherungsorts.“
- zu vereinbaren: namentliche Aufführung aller Risikoorte / Homeoffices (sehr umständlich)
- zu vereinbarende Klausel: Homeoffices gelten als Betriebsgrundstücke mitversichert
Was ist zu beachten:
Eine individuelle Prüfung bereits bestehender Versicherungsvereinbarungen und die
Beachtung vereinbarter Obliegenheiten für den Risikoort Homeoffice.
Elektronikversicherung
Auch hier gilt als Versicherungsort das Betriebsgrundstück.
zu vereinbarende Klausel: Homeoffices gelten als Betriebsgrundstück mitversichert, sofern die dort installierten Anlagen und Geräte Teil des Betriebsvermögens sind.
Hinweis: Diese Versicherungsmöglichkeiten sind Empfehlungen des unabhängigen Versicherungsmaklers Walter Troßbach (Mitglied unseres Netzwerkpartners ROSIK).
Lassen Sie sich am Besten von Ihrem Versicherungsmakler beraten!