Neue Perspektiven für die Nutzung von Grundstücken
Erfolgreiche Infoveranstaltung zum Erbbaurecht am 14. November 2024
Wie kann trotz steigender Zinsen, Inflation und hoher Bodenrichtwerte bezahlbarer Wohn- und Gewerberaum geschaffen werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich unsere Veranstaltung zum Thema Erbbaurecht, die am 14. November 2024 in Ainring stattfand.
Eva-Maria Bernauer (Notarin), Dr. Michael Bernauer (Notar), Bernhard Holleitner (Steuerberater) und Peter Herndl (Finanzierungsberater bei der Sparkasse BGL) gaben wertvolle Einblicke in die Grundlagen des Erbbaurechts, zentrale Aspekte der Vertragsgestaltung, steuerliche Fallstricke sowie die Vor- und Nachteile bei der Finanzierung.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Bedeutung in Europa: Während das Modell in Deutschland noch vergleichsweise wenig bekannt ist, hat es in Ländern wie der Schweiz, Großbritannien oder den Niederlanden eine lange Tradition.
- Was versteht man unter Erbbaurecht: Beim Erbbaurecht handelt es sich um das Recht, auf einem Grundstück ein Bauwerk – etwa ein Eigenheim, Wohnungen oder ein Firmengebäude – zu errichten. Dieses Recht kann verkauft oder auch vererbt werden. Verträge werden in der Regel für 99 Jahre abgeschlossen.
- Vorteile für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer (Erbbaugeber): Durch das Erbbaurecht können Privatpersonen, Kommunen oder Unternehmen eine nachhaltige Entwicklung ihres Grundstücks ermöglichen, ohne die Fläche zu verkaufen. Der Wert des Grundstücks bleibt dabei erhalten. Herausforderungen sind der Verwaltungsaufwand und die langfristige vertragliche Bindung.
- Vorteile für Erbbaunehmer: Das Modell ermöglicht den Bau eines Eigenheims oder Firmengebäudes mit geringerem Kapitaleinsatz, da das Grundstück nicht gekauft werden muss. Zudem bleiben Investitionen ins Gebäude erhalten, da bei einem Verkauf neben der Restlaufzeit des Vertrags auch der Zustand des Gebäudes den Kaufpreis beeinflusst. Herausforderungen sind die Doppelbelastung durch den Erbbauzins und den Baukredit sowie ein möglicher Wertverlust am Ende der Vertragslaufzeit.
Nach den Vorträgen hatten die Teilnehmenden Gelegenheit, individuelle Fragen zu klären, sich auszutauschen und sich zu vernetzen.
Ein herzliches Dankeschön an unsere Referentinnen und Referenten sowie an alle Beteiligten für diesen informativen Abend!
Die Veranstaltung wurde durch das Regionalmanagement Bayern gefördert.
(20.11.2024)