Das Förderprogramm „Deutschland macht’s effizient“ des Bundeswirtschaftsministeriums
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft. In diesem Programm werden unter anderem Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien (QST) sowie die energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen gefördert. Solche QST können zum Beispiel Einzelmaßnahmen wie elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen in der industriellen und gewerblichen Anwendung oder Drucklufterzeuger sein. Die Förderung ist ab einem Anschaffungspreis von 2.000 Euro netto möglich, die höchstmögliche Fördersumme beträgt 30.000 Euro je Vorhaben. Gefördert wird aber auch die Optimierung ganzer technischer Systeme. Hier liegen das Netto-Mindest-Investitionsvolumen bei 20.000 Euro und der maximale Förderbetrag bei 100.000 Euro, bei der Optimierung von Pumpensystemen sogar bis 150.000 Euro. Ziel ist Energie einzusparen. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen der industriellen und gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Deutschland sowie Energiedienstleister. Um an einen Zuschuss zu gelangen, ist ein elektronischer Antrag auszufüllen. Förderlotse Lars Holstein von der BGLW unterstützt die Unternehmen bei der Beantragung in Zusammenarbeit mit den heimischen Energieberatern.