Förderprogramm für effiziente Gebäude – Sanierung von Nichtwohngebäuden
Sie möchten in ein Bestandsgebäude investieren, um dessen Energieeffizienz zu verbessern? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung des Bundes beantragen.
Gefördert werden
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Fenster, Türen, Dämmung der Außenwände oder des Dachs),
- Anlagentechnik (z.B. Einbau einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage inkl. Wärme-/Kälterückgewinnung),
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) mit mind. 25 Prozent erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung,
- Heizungsoptimierung (z.B. Austausch der Heizungspumpe zur Erhöhung der Energieeffizienz) sowie
- Fachplanung und Baubegleitung.
Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der Einzelmaßnahme anfallen, sowohl für private als auch für kommunale, industrielle und gewerbliche Antragsteller. Dabei werden auch Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind, etwa der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
bzw. bei unserem Innovations- und Förderlotsen Lars Holstein.