Fachbereichsleiter bietet frühzeitige Zusammenarbeit bei Baugenehmigungsverfahren
Berchtesgadener Land - Wenn Unternehmer bauen, muss es zügig gehen. Das betrifft sowohl die Bauausführung als auch im Vorfeld das Baugenehmigungsverfahren. Bei einer Veranstaltung der Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice GmbH (BGLW) im Rahmen der Servicereihe für Unternehmer wurde dieses Thema von Unternehmern und dem Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde konstruktiv beleuchtet und mehr Verständnis füreinander gewonnen.
„Öffentliche Verwaltung wird heute oft als bürokratisches Hemmnis empfunden“, erläuterte Günter Ehrichs, Leiter des Fachbereiches Planen, Bauen, Wohnen am Landratsamt Berchtesgadener Land, zu Beginn der Veranstaltung. Eine gut funktionierende Verwaltung sei ein wichtiger Standortfaktor für die gewerblichen Unternehmen. Nicht jedes Genehmigungsverfahren laufe jedoch zur Zufriedenheit des Antragstellers. Die Gründe dafür seien vielfältig. „Sie liegen unter anderem in detaillierten Vorschriften, streng regulierten Verfahren, langen Fristläufen“, wusste der Fachbereichsleiter. Auch die Personalausstattung sei nach Jahren der Einsparungen der wirtschaftlichen Dynamik lange hinterhergehinkt. Ein weiteres Problem sei der immer höhere Verantwortungsgrad der Sachbearbeiter und eine steigende Transparenz- und Erklärungspflicht. „Diese Mischung befördert schnelle und mutige Entscheidungen nicht wirklich.“
Die Bereitschaft zur gerichtlichen Auseinandersetzung ist hoch
Der Gesetzgeber habe in den vergangenen Jahrzehnten versucht, die Verwaltung zu vereinfachen und die Eigenverantwortung der Bürger zu stärken. Seither haben Bauherrn und Planer an Stelle der Behörden die Pflicht, selbst Teile ihrer Bauvorhaben auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Nicht selten müsse das Landratsamt dann im Nachhinein als Bauaufsicht prüfen, ob der Bauherr alles richtig gemacht habe. Ehrichs appellierte an die Unternehmer, früh mit der Genehmigungsbehörde zu sprechen. „Es wird erwartet, dass die Eingabeplanung zügig und am besten ohne Änderungen genehmigt wird. Oft erfahren wir aber erst von einem Vorhaben, wenn die Planung fertiggestellt ist, so dass die Einarbeitung rechtlicher Anforderungen große Mühe bereitet.“ Mancher Unternehmer empfinde das Baugenehmigungsverfahren auch als lästige Nebensache und nicht als strategische Aufgabe. Zudem müsse man die Interventionsmöglichkeiten Dritter wie Nachbarn, Verbände oder Initiativen bis hin zur gerichtlichen Klage berücksichtigen. „Es ist unser Anspruch, möglichst rechtssichere Genehmigungen auszusprechen. Also brauchen wir oft noch ergänzende Unterlagen wie eine Betriebsbeschreibung oder ein Immissionsschutzgutachten“, warb Ehrichs um Verständnis.
Die Kunden warten nicht
Von Unternehmerseite schilderte Karl-Heinz Schörghofer von der MAFO Systemtechnik AG Teisendorf seine Erfahrungen. Im März 2017 hatte er den Bauantrag für eine neue Werkshalle eingereicht. Für das zu bebauende Areal gab es allerdings keinen Bebauungsplan. Im August kam die Genehmigung des Landratsamtes. „Ich hätte mir eine schnellere Auskunft gewünscht, um kostspielige Verzögerungen zu vermeiden. Die Verwaltung muss verstehen, unsere Kunden warten nicht“, betonte Schörghofer. Positiv hob er hervor, dass Landratsamt, Gemeinde und die Firma gemeinsam nach Lösungen suchten und diese auch fanden. Der Unternehmer schlug dem Landratsamt vor, zukünftig einen schnellen Plausibilitätscheck zu machen und umgehend zurückzumelden, wenn es Schwierigkeiten sehe. Ehrichs bestätigte, dass dieser Gedanke im Konzept des Landratsamtes zur Optimierung des Verfahrens bereits vorgesehen ist. Man wolle die Genehmigungsverfahren insgesamt straffen, einheitlich steuern und transparenter machen. Ein Gewerbeteam wird gebildet, um die Anliegen gewerblicher Bauherrn zielgerichteter zu bearbeiten. Jederzeit stehe das Landratsamt für einen frühen Dialog zur Verfügung, um Probleme möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen, so Ehrichs.
Zur Unterstützung des Prozesses steht den Unternehmern neben dem Landratsamt Barbara Platschka von der BGLW zur Seite. Die BGLW kennt alle Stellen, die auf dem Weg zur Baugenehmigung einzubeziehen sind, inklusive möglicher Fördergeber.
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