Innovationen in KMU:
Lassen Sie Ihre F&E-Vorhaben steuerlich fördern!
Die Forschungszulage begünstigt Forschungsausgaben von Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, Rechtsform und Branche – und bietet damit auch kleinen und mittleren Unternehmen eine gute Möglichkeit, Innovationen voranzubringen.
Wer kann die Forschungszulage in Anspruch nehmen?
Die Forschungszulage steht allen Unternehmen offen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und nach dem 01.01.2020 ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Kategorien
- Grundlagenforschung,
- industrielle Forschung und/oder
- experimentelle Entwicklung
begonnen haben. Der Antrag auf Bescheinigung kann sowohl vor als auch während der Durchführung eines FuE-Vorhabens gestellt werden.
Welche Aufwendungen können gefördert werden?
- Bei eigenbetrieblich durchgeführten FuE-Vorhaben: der Bruttoarbeitslohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ein förderfähiger Eigenaufwand
- Bei Auftragsforschung durch einen Dritten: 60 % des entstandenen Entgeltes
Die Forschungszulage wird im Rahmen der nächsten Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf die festgesetzte Steuer angerechnet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/ oder bei unserem Förderlotsen Lars Holstein!
(30.08.2022)