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Förder- und Innovationslotse
Aktuelle Förderprogramme

Aktuelle Förderprogramme

Die Vielzahl an Fördermöglichkeiten des Landes Bayern, des Bundes und der Europäischen Kommission mit ihren unterschiedlichen Förderbedingungen, Vorteilen oder Risiken erfordern detaillierte Kenntnisse. Unser Innovations- und Förderlotse Lars Holstein leitet Sie durch den Förderdschungel und findet unter den zahlreichen Programmen das für Ihren Zweck passende. Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag i.d.R. vor Beginn einer Maßnahme gestellt werden muss!
 

Förderungen

 

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge 

Bayern möchte die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge weiter ausbauen. Deshalb stellt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mit einem neuen Förderaufruf bis zu 8 Mio. Euro an Fördermitteln für die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur bereit, bei der pro Standort mindestens zwei Schnell- bzw. vier Normal-Ladepunkte aufgebaut werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausgaben für die Beschaffung, Montage und Installation neuer Ladepunkte sowie des erforderlichen Netzanschlusses. Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Leistungselektronik, Bodenarbeiten, Pufferspeicher, Parkplatzmarkierungen, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz sowie Installation und Inbetriebnahme.

Nicht förderfähig sind reine Planungs- und Beratungsleistungen, Eigenleistungen, Betriebskosten, Kosten für den Neubau eines Parkplatzes sowie die Aufrüstung bzw. Ersatzbeschaffung von bestehender Ladeinfrastruktur.
 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Öffentlich zugängliche Ladestation
  • Betrieb der Ladestationen mit Strom aus erneuerbaren Energien
  • Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren
  • Einhaltung der Vorgaben der Ladensäulenverordnung


Die volle Förderung gilt nur bei einer ununterbrochenen öffentlichen Zugänglichkeit (24/7). Sofern die Ladeinfrastruktur mindestens montags bis samstags für je 12 Stunden öffentlich zugänglich ist (12/6), reduzieren sich die maximalen Förderbeträge auf die Hälfte. Bei einer geringeren Zugänglichkeit kann keine Förderung mehr gewährt werden.
 

Anträge können noch bis zum 30.06.2023, 18:00 Uhr eingereicht werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website von Bayern Innovativ sowie bei unserem Energie- und Nachhaltigkeitslotsen!

 

(01.06.2023)

 

Bayerische Regionalförderung

Sie möchten in Ihren Betrieb investieren, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern? Dann nutzen Sie für Ihr Vorhaben doch die Regionalförderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, mit der rund 10% der Investitionskosten gefördert werden!

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Alleine im Jahr 2022 investierte das Bayerische Wirtschaftsministerium mit diesem Programm mehr als 217 Millionen Euro in den bayerischen Mittelstand. Mit den regionalen Fördermitteln sind bayernweit rund 21.000 Arbeitsplätze geschaffen und gesichert sowie Investitionen von 1,5 Milliarden Euro bei den Firmen angestoßen worden.

Ausbau der Produktionskapazitäten

Die Teisendorfer MAFO Systemtechnik AG, die Bauteile und Systeme aus Metall insbesondere für die Automobilbranche und den Maschinenbau fertigt, nutzt die Regionalförderung beispielsweise für die Anschaffung eines hochmodernen Bearbeitungszentrums. Mit der Investition von rund 1,1 Mio. Euro möchte das Unternehmen seine Produktionskapazitäten erhöhen, um in die Serienfertigung von Harvesterköpfen – also speziellen Bauteilen für Holzerntemaschinen – einzusteigen und sich in diesem Bereich zum Fertigungs- und Branchenspezialisten weiterzuentwickeln; dadurch sollen die unternehmerischen Kompetenzen erweitert, die Umsätze gesteigert sowie zusätzliche Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden. Der Antrag wurde bereits bewilligt, Anfang 2023 ist das neue Bearbeitungszentrum in Betrieb gegangen.

Unterstützung durch den BGLW-Förderlotsen

Gerne prüft der Wirtschaftsservice vorab die Förderfähigkeit von Investition und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Dafür benötigen wir eine Skizze, in der Sie das Vorhaben kurz darstellen. Der Antrag muss noch vor Beginn der Maßnahme gestellt werden: „Deswegen rate ich immer, sich rechtzeitig an den Wirtschaftsservice zu wenden und mindestens drei Monate Vorlauf einzuplanen“, erklärt BGLW-Förderlotse Lars Holstein.

Sie möchten mehr über die Bayerische Regionalförderung erfahren? Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/ oder bei unserem Förderlotsen!

 

MAFO Regionalförderung

Dr. Karl Heinz Schörghofer, Vorstand MAFO Systemtechnik AG (links), und BGLW-Förderlotse Lars Holstein

 

(19.04.2023)

 

Förderungen für Kultureinrichtungen

Kultureinrichtungen sowie Kulturveranstaltende können spezielle Hilfen des Bundes und des Freistaats Bayern in Anspruch nehmen, um die steigenden Energiekosten zu bewältigen.

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Mit dem Kulturfonds Energie bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro:

  • Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, die öffentlich zugänglich sind (z.B. Museen, Gedenkstätten, Archive, öffentliche Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren, soziokulturelle Zentren, Einrichtungen kultureller Bildung, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos) sowie Kulturveranstaltende ticketbasierter Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • Förderzeitraum: 01.01.2023 bis 30.04.2024
  • Die Anträge für den ersten Förderzeitraum (01. Januar bis 31. März 2023) müssen bis spätestens 30. Juni 2023 eingereicht werden
  • Weitere Informationen finden Sie unter: Kulturfonds Energie des Bundes

 

Der Bayernbonus für Kultureinrichtungen stockt die Förderungen durch den Kulturfonds Energie des Bundes für Kultureinrichtungen mit Sitz in Bayern weiter auf:

  • Der Bayernbonus wird zusammen mit der Hilfe aus dem Kulturfonds Energie des Bundes beantragt, es ist lediglich ein Antrag erforderlich
  • Weitere Informationen finden Sie unter: Bayernbonus für Kultureinrichtungen

 

(28.03.2023) 

 

Forschungszulage für F&E-Vorhaben

Die Forschungszulage begünstigt Forschungsausgaben von Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, Rechtsform und Branche – und bietet damit auch kleinen und mittleren Unternehmen eine gute Möglichkeit, Innovationen voranzubringen.

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Wer kann die Forschungszulage in Anspruch nehmen?

Die Forschungszulage steht allen Unternehmen offen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und nach dem 01.01.2020 ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Kategorien

  • Grundlagenforschung,
  • industrielle Forschung und/oder
  • experimentelle Entwicklung

begonnen haben. Der Antrag auf Bescheinigung kann sowohl vor als auch während der Durchführung eines FuE-Vorhabens gestellt werden.

 

Welche Aufwendungen können gefördert werden?

  • Bei eigenbetrieblich durchgeführten FuE-Vorhaben: der Bruttoarbeitslohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ein förderfähiger Eigenaufwand
  • Bei Auftragsforschung durch einen Dritten: 60 % des entstandenen Entgeltes
     

Die Forschungszulage wird im Rahmen der nächsten Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf die festgesetzte Steuer angerechnet. 

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/ oder bei unserem Förderlotsen Lars Holstein! 

 

(28.02.2023) 

 

Nur noch bis Ende 2023: Digitalbonus Bayern 

Sie möchten Ihr analoges Geschäftsmodell umstellen, betriebliche Prozesse digitalisieren oder die IT-Sicherheit Ihres Unternehmens auf den neuesten Stand bringen, um sich optimal für die Zukunft aufzustellen und Ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern? Dann beantragen Sie doch den Digitalbonus des Bayerischen Wirtschaftsministeriums!

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Wer kann den Bonus beantragen?
Das Programm richtet sich an kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter, max. 10 Mio. EUR Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme) mit einer Betriebsstätte in Bayern.

 

Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien sowie IT-Sicherheit. Dazu gehören z.B. Leistungen externer Dienstleister sowie Hard- und Software zur Optimierung von Unternehmensprozessen, etwa durch den Einsatz von z.B. ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement- oder Warenwirtschaftssystemen, Künstlicher Intelligenz sowie Cloud-Anwendungen.

 

Wie hoch ist die Förderung?
Der Digitalbonus beträgt bis zu 10.000 EUR für die Digitalisierung von Unternehmensbereichen und IT-Sicherheit. Bei Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt kann der Zuschuss sogar bis zu 50.000 EUR betragen (Digitalbonus Plus). Übernommen werden jeweils bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

 

Wie kann ich einen Antrag stellen?
Anträge können online unter www.digitalbonus.bayern/antragstellung eingereicht werden.

 

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie unter www.digitalbonus.bayern. Außerdem unterstützen Sie gerne unser Digitalisierungslotse Cornelius Roth sowie unser Förderlotse Lars Holstein. Sprechen Sie uns gerne an!

 

(28.02.2023)

 

Energiekostendämpfungsprogramm

Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind und infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine besonders stark von hohen Energiepreisen betroffen sind, können über das Energiekostendämpfungsprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen, die von Februar bis Dezember 2022 angefallen sind.

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Dieses Programm ist nun erweitert worden: So kann für November und Dezember 2022 auch für den Bezug von Wärme und Kälte, die direkt aus Erdgas und Strom erzeugt wurden, ein Ausgleich der Mehrkosten beantragt werden. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für Chemie-Betriebe.

 

Die entsprechenden Förderanträge können bis zum 28. Februar 2023 gestellt werden.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

 

(31.01.2023)

 

Eurostars fördert wieder internationale Innovationsprojekte

Eurostars – ein erfolgreiches, grenzüberschreitendes Förderprogramm für innovative KMU, die gemeinsam mit internationalen Partnern F&E-Projekte umsetzen – geht in die nächste Runde!

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Um einen erfolgreichen Eurostars-Antrag zu stellen, müssen Sie

  • Ihre Projektidee definieren,
  • international zusammenarbeiten und Fachwissen austauschen sowie
  • Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, die sich leicht vermarkten lassen.

 

Innerhalb des Projektkonsortiums muss ein innovatives KMU die Führungsrolle einnehmen. Projektpartner können z.B. Universitäten, Forschungseinrichtungen und andere Unternehmen bzw. Organisationen sein.

 

Die Anträge können zwischen dem 10. Februar 2023 und dem 13. April 2023 um 14:00 Uhr (MESZ) über die Projektplattform myeurekaproject.org eingereicht werden.

 

Gerne diskutiert unser Innovationslotse mit Ihnen Ihre Projektidee und begleitet Sie bei der Einreichung des Projektantrages.

 

Details zur Ausschreibung: www.eurekanetwork.org/dA/a2b24b55a6/Eurostars%20call%20text%20April%202023%20deadline.pdf

Details zum Programm: www.eurekanetwork.org/countries/germany/eurostars/

 

Eurostars ist Teil der Europäischen Partnerschaften für innovative KMU. Die Partnerschaft wird über Horizon Europe von der Europäischen Union kofinanziert.

 

(31.01.2023)

 

Zentrales Innovationsprogramm unterstützt den Mittelstand

Deutschlands erfolgreichstes, branchen- und technologieoffenes Förderprogramm ist zurück: Ab sofort können wieder Anträge für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gestellt werden! 

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Das Programm richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen. Ziel ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von KMU nachhaltig zu stärken; deshalb erhalten die Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen Zuschüsse zu anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen.

Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien, FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte und innovative Unternehmensnetzwerke. Bei Kooperationsprojekten und Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.

 

Investition in neues Inspektionssystem

Das Hightech-Stanzunternehmen Quittenbaum aus Schönau am Königssee nutzt das Innovationsprogramm, um gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut für Physikalische Messtechnik IPM in Freiburg eine hochpräzise Messtechnik der nächsten Generation zu entwickeln.

Bei der Produktion von Mikrostanzteilen müssen sehr hohe Fertigungsgenauigkeiten eingehalten werden. Die Prüfung der Stanzteile ist jedoch eine große Herausforderung; deshalb investiert die Firma Quittenbaum  eine beträchtliche Summe in die Entwicklung eines neuen Inspektionssystems, bei dem die sehr kleinen, hochpräzisen Teile mit 300 Stück pro Minute durch ein Prüfsystem fallen und im freien Fall aus 16 unterschiedlichen Perspektiven von Kameras auf Geometrie- und Oberflächenfehler hin überprüft werden.

Bei der Antragsentwicklung konnte BGLW-Innovations- und Förderlotse Lars Holstein das Unternehmen maßgeblich unterstützen: „Herr Holstein hat durch seine fundierte Erfahrung wesentlich dazu beigetragen, unser FuE-Projekt sowohl administrativ als auch inhaltlich förderfähig auszuarbeiten“, erzählt Prokurist Peter Seiberl.

 

Unternehmen, die sich für das Innovationsprogramm interessieren, können sich gerne bei unserem Innovations- und Förderlotsen Lars Holstein melden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.zim.de.

 

(25.10.2022)

 

Förderprogramm für effiziente Gebäude

Sie möchten in ein Bestandsgebäude investieren, um dessen Energieeffizienz zu verbessern? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung des Bundes beantragen.

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Gefördert werden

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Fenster, Türen, Dämmung der Außenwände oder des Dachs),
  • Anlagentechnik (z.B. Einbau einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage inkl. Wärme-/Kälterückgewinnung),
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) mit mind. 25 Prozent erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung,
  • Heizungsoptimierung (z.B. Austausch der Heizungspumpe zur Erhöhung der Energieeffizienz) sowie
  • Fachplanung und Baubegleitung.

 

Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der Einzelmaßnahme anfallen, sowohl für private als auch für kommunale, industrielle und gewerbliche Antragsteller. Dabei werden auch Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind, etwa der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter 

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/sanierung_nichtwohngebaeude_node.html 

bzw. bei unserem Innovations- und Förderlotsen Lars Holstein.

 

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat das Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ (EEW), das sich mit über 12.000 Anträgen pro Jahr erfolgreich etabliert hat, erweitert.

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Neben einem erleichterten Zugang zur Förderung und einer Erhöhung der Fördersätze insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurden die neuen Fördergegenstände Ressourceneffizienz und Transformationskonzepte eingeführt. Das BMWi unterstützt damit die deutsche Wirtschaft bei unternehmerischen Entscheidungen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, sowohl finanziell mit den Bundesförderungen als auch über entsprechende Informationsangebote wie die Kampagne Deutschland macht‘s effizient und den Dialog Energieeffizienz.

 

Quelle: BMWi, Infobrief Dialog Energieeffizienz, Sonderausgabe EEW 2021

 

Förderung für barrierefreie Tourismusbetriebe

Tourismusbetriebe, die in Barrierefreiheit investieren wollen, können durch das Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ gefördert werden.

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Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen der Hotellerie und Gastronomie

 

Was wird gefördert?

  • Investitionen in die Barrierefreiheit

Beispiele: Stufenloser Zugang, behindertengerechte Sanitärbereiche, Leitsysteme mit Bodenindikatoren, optische Signale und induktive Höranlagen

 

Wie wird gefördert?

  • bis zu 20 % für kleine Unternehmen
  • bis zu 10 % für mittlere Unternehmen

 

Wie viel muss investiert werden?

Die Mindestinvestitionssumme beträgt 30.000 Euro.

 

Unser Innovations- und Förderlotse Lars Holstein unterstützt Sie gerne! Weitere Informationen zum Sonderprogramm finden Sie unter „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“.

 

Förderwettbewerb Energieeffizienz

Für Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe wird der Energiebedarf künftig erneut signifikant teurer. Beteiligen Sie sich deshalb mit Ihren Ideen und Maßnahmen zur Energieeinsparung am Förderwettbewerb Energieeffizienz!

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Was und wie wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, um CO2 oder Energie einzusparen – egal, ob veraltete Technik erneuert wird, Anlagen vorzeitig ersetzt oder neue energieeffiziente Komponenten ergänzt werden. Berechtigt sind alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform. Die Vergabe der Förderung erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbs. 

 

Wie sieht dieser Wettbewerb aus?

Ob eingereichte Projekte gefördert werden oder nicht hängt von ihrer sogenannten Fördereffizienz ab. Die Höhe der beantragten Fördersumme wird hier ins Verhältnis zur erwarteten CO2-Einsparung gesetzt. Je geringer die beantrage Fördersumme bzw. je höher die erwartete Energieeinsparung ist, desto besser ist die Fördereffizienz – und desto höher sind die Chancen, eines der geförderten Projekte innerhalb einer Wettbewerbsrunde zu sein. 

 

Detaillierte Informationen zu den Anforderungen und zur Antragstellung erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Innovations- und Förderlotse Lars Holstein steht Ihnen bei der Antragstellung gerne unterstützend zur Seite. 

 

Innovationsgutschein Bayern

Der Innovationsgutschein unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe in Bayern mit weniger als 50 Beschäftigen, die mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen bzw. Innovationspartnern zusammenarbeiten und somit ihre Innovationskraft stärken.

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Gefördert werden Leistungen externer Entwicklungs- oder Forschungseinrichtungen:

  • Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts/Dienstleistungs- oder einer Verfahrensinnovation, z.B. technische Machbarkeitsstudien, Werkstoff- und Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik
  • Umsetzungsorientierte Entwicklung und Forschungstätigkeiten, z.B. Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau und Design, Produkttest zur Qualitätssicherung

 

Es können bis zu drei Innovationsgutscheine innerhalb von 24 Monaten bewilligt werden.

 

Es gibt zwei Varianten des Innovationsgutscheins:

Standard

  • Zuwendungsfähige Ausgaben: 4.000 € bis max. 30.000 €
  • Verfahren: einstufig (Antrag)
  • Basis-Fördersatz: 40-60%

 

Spezial

  • Zuwendungsfähige Ausgaben: 30.000 € bis max. 80.000 €
  • Verfahren: zweistufig (Skizze und Antrag)
  • Fest-Fördersatz: 50%
  • Zusätzliche Auflagen: Der F&E-Dienstleister muss eine Hochschule oder vergleichbare außeruniversitäre Forschungseinrichtung sein

 

Wann kann mit dem Vorhaben begonnen werden?

  • Das Vorhaben/die Beauftragung des FuE-Dienstleisters darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.
  • Ein früherer Beginn ist nur nach Bewilligung eines zusätzlichen Antrags auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn möglich. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erfolgt auf eigenes finanzielles Risiko und eine etwaige Genehmigung begründet keinen Anspruch auf Förderung.
  • Die Beauftragung des FuE-Dienstleisters muss schriftlich erfolgen.

 

Projektideen können mit unserem Innovations- und Förderlotsen Lars Holstein direkt besprochen bzw. eingereicht werden.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden sie hier!

 

Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt mit dem Bayerischen Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+) kleine und mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung technologisch neuer Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen – von der Idee bis zum Prototypen.

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Mit Zuschüssen werden auch standortrelevante Technologievorhaben, die für den Standort Bayern positive Beschäftigungseffekte oder einen volkswirtschaftlichen Nutzen haben, unterstützt. Zudem werden Anwendungen neuartiger Technologien, welche sich noch nicht durchsetzen konnten, in Form von Darlehen gefördert.

 

Projektideen können mit unserem Innovations- und Förderlotsen Lars Holstein direkt besprochen bzw. eingereicht werden.

 

Weitere Informationen finden Sie hier!

 

Förderlinie "Mobilität"

Die Förderlinie „Mobilität“ des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) unterstützt Unternehmen mit standortrelevanten Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Standort Bayern sind. 

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Dadurch werden nachhaltige Konzepte und Technologien und in der Folge die Forschung und Entwicklung von Fahrzeugen, innovativen Antrieben sowie notwendigen Teilsystemen und Komponenten begünstigt, um ihre Umsetzung möglich zu machen. Die Förderlinie unterstützt innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen sowie der Raumfahrt.

 

Das BayVFP fördert industriegeführte vorwettbewerbliche Verbundprojekte bei der Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und zur Erleichterung der Produktion. Die Förderung beginnt schon bei technischen Durchführbarkeitsstudien. Über die Phase I von der Idee bis zu einem ersten, im Kern funktionsfähigen Muster (Vorprototyp) bis zur Phase II vom Vorprototyp bis zu einem alle Funktionen erfüllenden ersten Prototypen. Die Umsetzung dieses Programms erfolgt über Förderaufrufe.

 

Wenden Sie sich mit Ihrem Fördervorhaben gerne an unseren Innovations- und Förderlotsen Lars Holstein und erfahren Sie die den nächsten Termin. 

 

Weitere Informationen finden Sie hier!

 

Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen 

Das Programm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU) fördert technische Dienstleistungen, Produkte und Verfahren junger Technologieunternehmen und Gründer.

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Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass das Entwicklungsvorhaben darauf abzielt, die technologische Basis des neu gegründeten Unternehmens aufzubauen und zu stärken, um hochqualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu stärken.

 

Wenden Sie sich mit Ihrer Projektidee and unseren Innovations- und Förderlotsen Lars Holstein, um diese gemeinsam zu besprechen und einzureichen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier!

 

Förderprogramme Digitalisierung

Sie möchten in Ihre digitale Zukunft investieren? Bund und Land unterstützen Sie dabei mit verschiedenen Programmen wie dem Digitalbonus, "Go Digital" und "Digital Jetzt"! 

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Digitalbonus: Mit dem Förderprogramm „Digitalbonus Bayern“ unterstützt der Freistaat Bayern kleine und mittlere Unternehmen bis 249 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro. Die Förderung gibt es für die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware und -Software sowie IT-Systeme und IT-Anwendungen sowie die Verbesserung der  IT-Sicherheit.

 

Go Digital: Das Bundes-Förderprogramm „Go Digital“ richtet sich an Unternehmen unter 100 Mitarbeitern und unterstützt die Digitalisierung von Geschäftsprozessen.

 

Digital Jetzt:  Das Bundes-Förderprogramm „Digital-jetzt“ richtet sich an Unternehmen richtet sich an Unternehmen bis 499 Mitarbeiter. Es unterstützt Digitalisierungsvorhaben und die Weiterbildung von Mitarbeitern. Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Digitalisierungsplans.

 

Ansprechpartner Förderantrag: Förderlotse Lars Holstein

Ansprechpartner Digitalisierungsmöglichkeiten, Digitalisierungsplan, Digitalisierungsstrategie: Digitalisierungslotse Cornelius Roth

 

Dekarbonisierung in der Industrie

Das Bundesumweltministerium hat das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ ins Leben gerufen, das die energieintensive Industrie in Deutschland auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität unterstützt. 

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Konkret werden Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsprojekte gefördert, die zum Ziel haben, prozessbedingte CO2-Emissionen, die nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind, möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.

 

Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen mit Fokus auf:

  • Treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren,
  • Innovative und hocheffiziente Verfahren zur Umstellung auf strombasierte Verfahren,
  • Integrierte Produktionsverfahren sowie innovative Verfahrenskombinationen,
  • Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Alternativen zu Produkten, die in ihrer Herstellung prozessbedingte Emissionen verursachen,
  • Treibhausgasarme oder -neutrale Herstellungsverfahren für diese alternativen Produkte und Investitionen in Anlagen,
  • Brückentechnologien für substanzielle Schritte hin zur Treibhausgasneutralität,
  • Monitoring und Evaluierung zur Erfolgskontrolle.

 

Nicht förderfähig sind:

  • Projekte zur Grundlagenforschung,
  • Maßnahmen mit Schwerpunkt Energie- und Ressourceneffizienz,
  • Konstruktionstechniken im Leichtbau,
  • Projekte zur CO2-Speicherung (CCS) sowie zur CO2-Abscheidung mit dem Ziel der CO2-Speicherung.

 

Gerne bespricht unser Innovations- und Förderlotse Lars Holstein mit Ihnen die verschiedenen Fördermöglichkeiten und unterstützt Sie von der Antragerstellung bis hin zur Implementierung des Projekts.

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ finden Sie unter www.klimaschutz-industrie.de/foerderung.

 

Förderung von E-Lastenfahrrädern

E-Lastenfahrräder sind eine umweltfreundliche Alternative zum Auto, etwa wenn ein Händler regelmäßig Waren an seine Kunden in der Region ausliefern möchte. Ein Förderprogramm des Bundes unterstützt Unternehmen, Freiberufler, Kommunen, Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Vereine und Verbände, die sich ein Lastenfahrrad oder einen Lastenanhänger mit elektrischer Antriebs-Unterstützung anschaffen wollen.

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Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger, die

  • serienmäßig und fabrikneu sind,
  • eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen und
  • Transportmöglichkeiten bieten, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

 

Nicht förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger, die

  • für den Personentransport konzipiert sind oder
  • für private Einsatzzwecke angeschafft werden sollen.

 

Gefördert werden 25 Prozent der Kosten für die Anschaffung (bis max. 2.500 Euro). Der Antrag muss vor der Bestellung gestellt werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html oder bei unserem Innovations- und Förderlotsen Lars Holstein.

 

Lars Holstein

Innovations- und Förderlotse, Prokurist
+49 8654 775014
E-Mail
zur Person
Lars Holstein

Ihr Ansprechpartner für Förderungen in den Bereichen Energie und Nachhaltigkeit: 

Simon Koch

Energie-und Nachhaltigkeitslotse, Regionalmanager
+49 8654 775010
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Simon Koch
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    Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice Gmbh

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