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Wirtschaftsservice
Gründerlotsin
Gewerbeanmeldung

Checkliste zur Gewerbeanmeldung

Wer muss anmelden? 

- Grundsätzlich jeder Gewerbebetrieb, d.h. jede erlaubte, auf Gewinnerzielung und auf Dauer gerichtete selbständige Tätigkeit.

- Ausnahmen: Freie Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler), Land- und Forstwirtschaft.

Bitte unbedingt erkundigen, ob im Einzelfall eine Anmeldung erforderlich ist!  
Wo muss angemeldet werden?  
- Bei der Gemeinde, in der der Gewerbebetrieb angesiedelt ist.
Was ist erforderlich?  
- Personalausweis. - ggf. Handwerkskarte, besondere Erlaubnisse (s. unten). - Vollmachten, Handelsregisterauszug.
Um doppelte Behördenwege zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Auskunft einzuholen, was im konkreten Einzelfall benötigt wird.  
Wann muss angemeldet werden?  
- Anmeldung: Bei Beginn eines Gewerbes, d.h. zum Beispiel nicht erst bei Eröffnung des Verkaufsraumes, sondern auch schon bei vorbereitenden Handlungen, wie z.B. Anschaffung der Ware, Einstellen
-Eine Anmeldung ist nicht nur bei Neuerrichtung, sondern auch bei Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes durch Kauf, Pacht und Erbschaft sowie bei Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform vorzunehmen. 

- Ummeldung: Bei der Verlegung eines Gewerbebetriebes innerhalb des Bereichs einer Behörde sowie bei einem Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes.

- Abmeldung: Bei Aufgabe des Gewerbebetriebes. Nicht erforderlich bei einer nur vorübergehenden saisonbedingten Einstellung des Betriebes. Die Verlegung eines Betriebes von einer Gemeinde in eine andere ist bei der bisherigen Gemeinde als Aufgabe, bei der neuen Gemeinde als Neuerrichtung anzuzeigen.

- Diese Ausführungen gelten jeweils auch für Zweigstellen. 
Über die Gewerbeanmeldung werden u.a. folgende Behörden informiert:  
- das Finanzamt

- das Gewerbeaufsichtsamt

- das Arbeitsamt

- das Landratsamt

- die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

- die AOK

- der Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
 
Weitere Genehmigungen und Erlaubnisse neben der Gewerbeanmeldung  
Wer muss eine Erlaubnis beantragen?  
- Betreiber von Privatkrankenanstalten

- Bewachungs- und Versteigerungsgewerbe

- Spielhallen

- Pfandleiher oder Pfandvermittler

- Makler und Baubetreuer

- Gaststätteninhaber

- Reisegewerbe
 
Weitere Erlaubnisse sind erforderlich bei: 
- Fahrschulen

- Güterkraftverkehr

- geschäftsmäßiger Beförderung

Achtung: Die oben genannte Aufzählung ist nicht abschließend. Bitte erkundigen Sie sich jeweils im Einzelfall. Die Gewerbeanmeldung ersetzt nicht die Erlaubnis. Möglich ist auch, dass zwar eine Erlaubnis erforderlich ist, jedoch keine Gewerbeanmeldung.  
Wo muss die Erlaubnis beantragt werden?  
- Im Regelfall beim Landratsamt Berchtesgadener Land. 
Was ist erforderlich?  
- Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall.

-> hier gehts zum Landratsamt

Bitte bedenken Sie auch, dass die Prüfung der Erlaubnisverfahren im Einzelfall sehr umfangreich ausfallen kann. Setzen Sie sich also bitte rechtzeitig mit den Behörden in Verbindung.

Jasmin Klünsner

Gründerlotsin
+49 8654 775020
E-Mail
zur Person
Jasmin Klünsner
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Anschrift & Karte

    Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice Gmbh

    Sägewerkstraße 3

    D-83395 Freilassing

    Telefon: +49 0 86 54 / 77 50 0

    E-Mail: info@bglw.de

     

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