Existenzsicherung in der Pandemie
Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice informierte über aktuelle Coronahilfen
Von Oktober-, November- und Dezemberhilfen über Überbrückungshilfen bis zu Neustarthilfen: Seit knapp zwei Jahren unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen mit verschiedenen Wirtschaftshilfen dabei, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Derzeit laufen die Antragsmöglichkeiten für die Förderzeiträume Juli bis Dezember 2021 sowie Januar bis März 2022; deshalb organisierte der Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice nun ein Online-Seminar, in dem sich die Teilnehmer/innen über die aktuellen Voraussetzungen der Coronahilfen informieren konnten.
Martin Drognitz, Abteilungsleiter Wirtschaftshilfen bei der IHK für München und Oberbayern, gab zunächst einen Überblick über den aktuellen Status der Coronahilfen. So wurden von insgesamt 353.682 Anträgen, die bisher bayernweit eingegangenen sind, bereits gut 95 Prozent abschließend bearbeitet; dabei wurden 9 Milliarden Euro ausbezahlt (Stand: 17.01.2022). Rund 46 Prozent der Wirtschaftshilfen betrafen das Gastgewerbe, jeweils gut 12 Prozent den Handel bzw. den Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung. Die übrigen 30 Prozent verteilen sich auf das verarbeitende Gewerbe sowie sonstige Branchen und Dienstleistungen.
Anschließend erklärte Bernhard Holleitner, Geschäftsführer der HSP STEUER Holleitner Steuerberatungsgesellschaft mbH, die wichtigsten Grundlagen und Änderungen der aktuellen Coronahilfen. So wurde die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III plus (Förderzeitraum: Juli bis Dezember 2021) bis 31. März 2022 verlängert, Anträge für die Überbrückungshilfe IV (Förderzeitraum: Januar bis März 2022) können noch bis 30. April 2022 eingereicht werden. Überbrückungshilfe kann für diejenigen Monate beantragt werden, in denen im Vergleich zum Referenzmonat 2019 ein coronabedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent vorlag. Antragsberechtigt sind sowohl Unternehmen als auch Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe.
Je nach Umsatzeinbruch und Förderzeitraum werden zwischen 40 und 90 bzw. 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet; dazu zählen etwa Mieten und Pachten inklusive Mietnebenkosten, Mieten für betrieblich genutzte Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung und Reinigung, Grundsteuern, Lizenzgebühren für IT-Programme, Versicherungen, Kosten für prüfende Dritte zur Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe, Personalkosten sowie Ausgaben für Hygienemaßnahmen. Unter bestimmten Umständen können auch Kosten für bauliche Maßnahmen, die zwischen Juli 2021 und Dezember 2021 angefallen sind und zur Umsetzung von Hygienekonzepten erforderlich waren, sowie Investitionen in Digitalisierung – etwa zum Aufbau eines Onlineshops – gefördert werden.
Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten werden im Rahmen der Neustarthilfe 2022 bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) beträgt maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Darüber hinaus können Unternehmen, die zwischen November 2021 und Januar 2022 infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, sowie besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft entsprechende Förderungen beantragen.
„Für die Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen ist der Steuerberater der richtige Ansprechpartner“, erklärt Lars Holstein, Förderlotse beim Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice. „Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen in der Region, für ihre Investitionen in Digitalisierung, Energieeffizienz und innovative Produkte die passenden Förderungen des Freistaates oder des Bundes zu finden. Wir begleiten unsere Betriebe gerne bei der Realisierung ihrer Vorhaben. Sprechen Sie uns einfach an!“
Die Vorträge der Online-Veranstaltungen sind auf der Website des Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice unter https://www.berchtesgadener-land.de/veranstaltungsarchiv abrufbar.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sowie www.ihk-muenchen.de/wirtschaftshilfen.
(21.01.2022)
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